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AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen UEBEL EINRICHTUNGEN Büro und Objekt e.K.

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1. Geltungsbereich
1.1    Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Verhältnis zwischen der Firma Uebel Einrichtungen Büro und Objekt e.K. und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“). Diese AGB, gelten auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte zur Leistungserbringung mit dem Kunden, die von uns geschlossen werden, selbst wenn dabei nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird.
1.2    Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an. Alle abweichenden Vereinbarungen, auch Abänderungen oder Ergänzungen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
1.3    Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB.
1.4    Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich als verbindlich anerkannt werden. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Vertrag mit dem Kunden von uns in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.

2. Angebot und Vertragsschluss
2.1    Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, dass wir sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Offensichtliche Angebotsfehler können von uns jederzeit vor Auftragsannahme berichtigt werden.
2.2    Bei Schrank- und Trennwänden gelten die vom Kunden ermittelten Raummaße als verbindlich. Werden diese Raummaße durch uns ermittelt, so sind sie vom Kunden im Rahmen der Bestellung verbindlich schriftlich zu bestätigen.
2.3    Eine Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wir sind berechtigt, dieses Angebot binnen einer Frist von drei Wochen anzunehmen. Ein Rechtsgeschäft kommt daher erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, spätestens aber durch Lieferung der Ware gemäß diesen AGB zustande.
2.4    Erhalten wir nach erfolgter Auftragsbestätigung nachteilige Auskünfte über die Vermögensverhältnisse des Kunden oder eine entsprechend ungünstige Auskunft über sein kaufmännisches Verhalten und seine Zahlungsweise, behalten wir uns die Auslieferung vor. Dies gilt auch dann, wenn fällige Rechnungen aus vorangegangenen Lieferungen noch nicht bezahlt sind. Die Lieferungen können dann nur gegen Vorkasse oder Barzahlung bei Anlieferung erfolgen. Wir behalten uns vor, in diesem Falle vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann in diesem Falle keinen Schadensersatz geltend machen.
2.5    Angaben in Katalogen, Preislisten oder Bestellvorschlägen sind unverbindlich. Maßgeblich sind die im Einzelfall vereinbarten und mit der Auftragsbestätigung bestätigten Konditionen.
2.6    Soweit es mit dem für uns erkennbaren Zweck der Bestellung vereinbar ist, sind wir zu technisch bedingten Leistungs- sowie Konstruktionsänderungen berechtigt. Gleiches gilt für handelsübliche materialbedingte Abweichungen von Struktur und Farbe.

3. Leistungsumfang und Beschaffenheitsvereinbarungen
3.1    Serienmäßig hergestellte Waren werden nach Muster verkauft. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke.
3.2    Sonderanfertigungen sind Artikel, die nicht serienmäßig hergestellt oder nicht in Preislisten geführt werden. Dies bezieht sich auch auf die Farbgebung. Die für Sonderanfertigungen geltenden Aufpreise sind vom Kunden vor seiner Bestellung oder im Rahmen von Änderungswünschen anzufragen. Maßgeblich sind wiederum die im Einzelfall vereinbarten und mit der Auftragsbestätigung bestätigten Konditionen gemäß Ziffer 2.5.
3.3    Handelsübliche Abweichungen von Hölzern, anderen Naturprodukten und Textilien gegenüber dem Verkaufsmuster (z.B. in der Maserung, Struktur oder dem Farbton) bleiben vorhanden. Es werden nur ausgewählte und hochwertige Furniere und Massivhölzer verwendet. Furnier ist ein Naturprodukt, dies bedeutet, dass der Farbton des Furniers von der Art und Beschaffenheit des Holzes abhängig ist und variieren kann. Auch reagiert Holz mit Licht, das heißt die Farbe verändert sich im Verlauf der Zeit. Einige Holzarten dunkeln nach, andere Arten bleichen aus. Ein weiteres charakteristisches Merkmal für Furniere ist die natürliche Maserung, welche durch das Anschneiden von Holz entsteht. All diese Aspekte sorgen dafür, dass ein Furnier ein unverwechselbares Einzelstück bleibt. Naturbedingte Unterschiede sind Beweis für die Echtheit des Materials.
Furniere und Massivhölzer sind Naturprodukte. Jeder Stamm hat seinen eigenen Charakter und fällt in Farbe und Struktur anders aus. Naturbedingte Abweichungen stellen keinen Reklamationsgrund dar. Dies gilt auch bei Nachlieferungen.

4. Stornierung – Rücktritt – Warenrücknahme
4.1    Die Aufhebung geschlossener Rechtsgeschäfte bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Ein Anspruch auf Vertragsaufhebung besteht nicht.
4.2    Kommt der Vertrag auf Wunsch des Kunden zur Aufhebung, so behalten wir uns vor, alle bisher entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
4.3    Bei den für den Kunden besonders angefertigten oder speziell beschafften Waren ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Für Ware, die bereits beim Kunden oder einem Dritten, dem die Ware vom Kunden überlassen wurde, in Gebrauch war (auch Muster-und Ausstellungsware), wird eine Wertminderung in Rechnung gestellt. Diese beträgt innerhalb des ersten Jahres 50% des Bestellpreises, danach 70% des Bestellpreises, soweit im Einzelfall keine höhere Wertminderung durch uns nachgewiesen wird. Rücknahme beschädigter Ware ist ausgeschlossen.

5. Teillieferungen und Lieferzeit
5.1    Der Kunde ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen, soweit dies für ihn zumutbar ist.
5.2    Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Werden die angegebenen Lieferzeiten nicht eingehalten, so kann der Kunde seine gesetzlichen Rücktrittsrechte erst dann geltend machen, wenn eine nach Ablauf der Lieferzeit schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist verstrichen ist. Als angemessene Nachfrist gilt eine Frist von vier (4) Wochen (beginnend mit dem Eingang der Fristsetzung bei uns).

6. Abnahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme unserer Leistungen in Verzug, so sind wir berechtigt nach Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von 14 Tagen (beginnend mit dem Eingang der Fristsetzung bei dem Kunden) die Lieferung abzulehnen und als Schadensersatz wegen Nichterfüllung einschließlich des entgangenen Gewinns 25% des vereinbarten Preises der nicht abgenommenen Lieferung zu verlangen, es sei denn, dass der Kunde beweist, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Zwischenlagerung von Möbeln ist nach Absprache gegen Berechnung möglich. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand.

7. Gefahrenübergang, Transportrisiko
Die Gefahr eines zufälligen Unterganges, des Verlusts und/oder der Beschädigung der Ware geht mit deren Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Versendung der Ware bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

8. Mängelrüge und Mängelhaftung
8.1    Wir haften für Sachmängel, deren Ursachen nachweislich im Material, in der Verarbeitung und in der Konstruktion bzw. der Anleitung liegen und deren Ursache bei Gefahrübergang bereits vorlag. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Konstruktion von Sonderanfertigungen nach Konstruktionsunterlagen des Kunden.
8.2    Mängelgewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der üblichen oder schriftlich vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Insbesondere für die genaue Übereinstimmung mit Farbmustern sowie für die absolute Gleichmäßigkeit der verwendeten Furniere bei verschiedenen Möbelstücken mit furnierten Oberflächen kann keine Gewähr übernommen werden.
8.3    Der Gewährleistung unterfallen nicht Abnutzung durch bestimmungsgemäßen Gebrauch, Schäden aufgrund unsachgemäßer Behandlung (wie z.B. nasse Neubauräume, Einlagerung in feuchten Räumen, starke Wärmeeinwirkung, fehlerhafte Reinigung und Bedienung, mutwillige Beschädigung, usw.) Lichteinwirkung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund oder sonstige besondere äußere Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
8.4    Mängelgewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten, sofern nicht anderslautendes zwingendes Recht entgegensteht. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware.
8.5    Eine Gewährleistungshaftung tritt nur ein, wenn uns der Mangel unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich mitgeteilt wird. Die beanstandete Ware ist uns zur Prüfung zu überlassen oder jederzeit zugänglich zu machen. Erkennbare Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht (8) Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen. Ebenso sind verdeckte Mängel während des in Ziffer 8.4 genannten Gewährleistungszeitraums unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
8.6    Soweit Mängel bereits bei Anlieferung erkennbar sind, hat der Kunde diese Mängel bei Empfang der Ware gegenüber dem Transportunternehmen zu beanstanden und sich die Beanstandung bescheinigen zu lassen. Beanstandungen müssen eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten. Ziffer 8.6 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn bei Anlieferung Stückzahl- und/oder Gewichtsmängel erkennbar sind.
8.7    Eine nicht frist- oder formgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden auf Gewährleistung aus.
8.8    Ist ein Mangel gegeben, so wird dieser nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben, wobei uns grundsätzlich zwei Nachbesserungsversuche zuzugestehen sind. Dem Kunden steht das Recht zur Minderung solange nicht zu, wie wir unserer Verpflichtung zur Mängelbeseitigung nachkommen und die Nachbesserung nicht fehlgeschlagen ist.
8.9    Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort oder die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist.
8.10    Ersatzlieferungen erfolgen nur Zug-um-Zug gegen Herausgabe der ursprünglichen Lieferung. Ist dies dem Kunden nicht möglich, so ist er anstelle der Herausgabe zum Wertersatz verpflichtet. Ferner ist der Kunde zur Herausgabe von Nutzungen verpflichtet.
8.11    Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden nur in dem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, vom Kunden Ersatz der uns hierdurch entstandenen Aufwendungen zu verlangen.
8.12    Rücksendungen dürfen nur mit unserem vorherigen schriftlichen Einverständnis erfolgen.
8.13    Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziffer 9, soweit es sich nicht um Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer garantierten Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit handelt. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- bzw. Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

9. Ausschluss und Begrenzung der Haftung
9.1 Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.2 Für einfache Fahrlässigkeit haften wir – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden sowie entgangenen Gewinn ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.3 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffern 9.1 und 9.2 vorgesehen, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, erfasst also sowohl vertragliche Ansprüche (z.B. wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis) als auch außervertragliche Ansprüche (z.B. aus unerlaubter Handlung).
9.4 Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gemäß der vorstehenden Ziffern gelten nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Übernahme einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie.
9.5 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.

10. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, aus welchem wir unserer Ansprüche herleiten.

11. Eigentumsvorbehalt
11.1    Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren und Werken (nachfolgend „Vorbehaltsgut“) behalten wir uns vor, bis der Kunde alle in der diesbezüglichen Rechnung aufgeführten Waren, Werke und/oder Leistungen nebst allen Nebenforderungen (z.B. Zinsen, Wechselspesen o.ä.) bezahlt hat.
11.2    Der Kunde hat das Vorbehaltsgut pfleglich zu behandeln und uns jeden Standortwechsel sowie Eingriffe Dritter, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, unverzüglich anzuzeigen.
11.3    Ist das Vorbehaltsgut in den Räumen des Kunden gegen Abhandenkommen, Untergang oder Beschädigung versichert, so tritt der Kunde seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den jeweiligen Versicherer aus einem künftigen Schadensfall bereits hiermit an uns ab. Diese Abtretung erlischt mit dem Erlöschen des Eigentumsvorbehalts.

12. Muster Zeichnungen, Rechte Dritter
12.1    Die Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte an unseren Plänen, Zeichnungen und sonstigen Angebotsunterlagen behalten wir uns uneingeschränkt vor. Der Kunde verpflichtet sich, diese Unterlagen Dritten nicht zugänglich zu machen und, wenn kein Auftrag erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
12.2    Mit der Bestellung versichert der Kunde unter Übernahme der Haftung, dass durch von ihm vorgeschriebene Herstellungen (insbesondere bei Sonderanfertigungen nach Skizze des Kunden) keine Rechte Dritter verletzt werden. Werden wir von einem Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, uns von diesen Ansprüchen auf erstes Anfordern freizustellen. Die Freistellungspflicht bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.
12.3    Musterstücke verbleiben in unserem Eigentum. Der Kunde verpflichtet sich, mit den ihm zur Bemusterung überlassenen Musterstücken sorgfältig umzugehen und diese in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Wir behalten uns vor, Schäden und/oder Verschmutzungen an den Musterstücken, die über das übliche Maß einer ordnungsgemäßen Nutzung hinausgehen, im Wege des Schadenersatzes separat gegenüber dem Kunden in Rechnung zu stellen.

13. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schlussbestimmungen
13.1    Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB.
13.2    Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunde gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.3    Erfüllungsort ist unser Sitz.
13.4    Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus Rechtsgeschäften ergeben, denen diese AGB zugrunde liegen. Das gleiche gilt, wenn der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort an einen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind daneben berechtigt, nach unserer Wahl auch an jedem anderen zuständigen Gericht zu klagen.

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